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Kapellen

Andreaskapelle, Holderstock bei Sins

Längst nicht Herr im eigenen Haus 

Privatbesitzer von Kapellen gibt es selten. Die Kaufmanns im Weiler Holderstock oberhalb von Alikon geniessen dieses Privileg und nennen die kleine Andreaskapelle auf ihrem Gut ihr Eigen. Als Kind, so erinnert sich Andreas Kaufmann, hatte er im Wechsel mit seinen Geschwistern jeweils um elf und um neunzehn Uhr die Glocke zu läuten. Besondere Ehrfurcht habe man da nicht unbedingt verspürt, zumal es ja ein «Ämtli» war, vergleichbar etwa mit dem Abwaschen. Und gerade als Kind tue man sich ja doch schwer mit regelmässigen Verpflichtungen, räumt der Kapellenbesitzer ein. Mittlerweile ist dieses Ämtli in die Annalen eingegangen. Im Jahre 2005 bekam die Holderstockkapelle ein elektronisches Geläut.
 

Bis heute in Ehren gehalten

Ein gewisser Andreas Huwyler, seinerzeit Bauer im Holderstock, hatte das kleine Kirchlein mit dem Zwiebelhaubendachreiter 1665 zu Ehren seines Namenspatrons gestiftet. Womöglich hatte der Stifter seinen Hof, der ausserhalb des Ortsschutzes lag, mit der Errichtung der Kapelle unter besonderen Schutz der himmlischen Mächte stellen wollen. Damit aber nicht genug. Andreas Huwyler hinterlegte bei der Pfarrei Sins genügend Geld, auf dass in der Kapelle monatlich eine Messe gehalten werde. Bis auf den heutigen Tag wird diese Stiftung in Ehren gehalten. Jeweils am ersten Montag im Monat wird eine Messe gehalten, wobei jeweils Kinder aus dem 70-Seelen-Weiler ministrieren. 
 

Ein rascher Neubau

Die ursprünglich erbaute Kapelle taugte nicht für das regelmässige Feiern der Heiligen Messe. Kaum errichtet, wurde sie mit finanzieller Unterstützung der Pfarrei Sins schon um 1671 neu aufgebaut und dem Heiligen Andreas geweiht. Damals teilten sich mehrere Familien die Kapelle. So auch ein gewisser Johann Kaufmann, der mit seiner Familie von Hohenrain nach Holderstock gezogen war und im 17. Jahrhundert von den Huwilers einen Hof erwerben konnte. Als die Kaufmanns im Laufe der Zeit alle Grundstücke in unmittelbarer Nähe der Kapelle übernahmen, gelangte bis um 1840 auch die Kapelle gänzlich in ihren Besitz.
 

Denkmalpflege macht Vorgaben

Allerdings können Kapellenbesitzer nicht frei über ihr Eigentum befinden. Das erfuhren auch die Kaufmanns, als in den 1960er Jahren das kleine Kirchlein während über fünf Jahren sorgfältig restauriert wurde. Die Denkmalpflege des Kantons Aargau gab vor, wie der Raum zu gestalten sei und was wo zu hängen hatte. Daran hatten die Kaufmanns nicht immer nur Freude, wie sich Andreas’ Vater erinnert. Den «Plättliboden» hätte er gerne behalten. Der habe sich besser reinigen lassen als der Sandstein, moniert Josef Kaufmann. (acm)

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