Verwaltung & Behörden
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Entscheiden Sie mit
Anders als sonst auf der Welt, entscheiden in der Schweiz die Katholikinnen und Katholiken und nicht der Bischof demokratisch über die Verwendung der Gelder. Die Kirchensteuereinnahmen werden in der Kirchgemeinde von der gewählten Kirchenpflege verwaltet und in Absprache mit den Seelsorge-Verantwortlichen eingesetzt. Laufende Aufgaben wie Lohnzahlungen und Gebäudeunterhalt werden erfüllt und neue Projekte beraten.
Auf Kantonsebene werden diese Entscheide von der Synode gefällt – eine Versammlung, die ähnlich wie das staatliche Parlament organisiert ist. Als Mitglied der römisch-katholischen Kirche können sie sich sowohl in die Kirchgemeinde als auch in die Synode wählen lassen.